Regeln für die Abholung und Verladung von Fracht
Um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten, bitten wir alle Frachtführer, die folgenden Verlade- und Abholregeln einzuhalten:
- Transportinformationen: Die amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs müssen mindestens einen Tag vor der geplanten Verladung mitgeteilt werden.
- Verladung von Stahlstäben: Wenn Metallstäbe verladen werden, ist nur die Beladung von oben (Kranbeladung) zulässig. Das Fahrzeug muss dafür geeignet sein.
- Verladung von Paletten: Wenn die Fracht auf Paletten verladen wird, gilt die Regel „nur Beladung von oben” nicht.
- Arbeitszeiten: Das Lager ist bis 16:00 Uhr geöffnet. Das Fahrzeug muss spätestens um 15:30 Uhr zur Beladung eintreffen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Der Fahrer ist verpflichtet, auf dem Betriebsgelände eine Warnweste, Sicherheitsschuhe und einen Helm zu tragen.
- Sicherheit: Der Fahrer muss alle Sicherheitsvorschriften auf dem Firmengelände strikt einhalten.