Regeln für die Abholung und Verladung von Fracht

Um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten, bitten wir alle Frachtführer, die folgenden Verlade- und Abholregeln einzuhalten:

  • Transportinformationen: Die amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs müssen mindestens einen Tag vor der geplanten Verladung mitgeteilt werden.
  • Verladung von Stahlstäben: Wenn Metallstäbe verladen werden, ist nur die Beladung von oben (Kranbeladung) zulässig. Das Fahrzeug muss dafür geeignet sein.
  • Verladung von Paletten: Wenn die Fracht auf Paletten verladen wird, gilt die Regel „nur Beladung von oben” nicht.
  • Arbeitszeiten: Das Lager ist bis 16:00 Uhr geöffnet. Das Fahrzeug muss spätestens um 15:30 Uhr zur Beladung eintreffen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Der Fahrer ist verpflichtet, auf dem Betriebsgelände eine Warnweste, Sicherheitsschuhe und einen Helm zu tragen.
  • Sicherheit: Der Fahrer muss alle Sicherheitsvorschriften auf dem Firmengelände strikt einhalten.
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